Preise kieferorthopädischer Leistungen:

Falls Sie über keine private oder Zusatzversicherung verfügen, empfehlen wir Ihnen, unbedingt VOR Ihrem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung zu prüfen.

Für eine schnelle Übersicht zu allen Zahnzusatz-Tarifen empfehlen wir die Waizmanntabelle. Hier erhalten Sie erste Informationen und unabhängige Bewertungen der Versicherungen:

www.waizmanntabelle.de

Privatversicherungen

Im Allgemeinen übernehmen private Versicherungen die Kosten einer Behandlung beim Kieferorthopäden. Zur Einschätzung der Übernahme benötigt Ihre Versicherung einen individuellen Behandlungsplan auf Basis einer ausführlichen Diagnostik.

Wir empfehlen in jedem Fall, den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung zur Abklärung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen. Ihre Versicherung wird Sie im Anschluss über den Erstattungsumfang informieren. Die Höhe der Kostenerstattung kann bis zu 100% betragen, abhängig von Ihrem gewählten Versicherungstarif.

Erstattungsverhalten privater Versicherungen

Das Erstattungsverhalten privater Versicherungen hat sich in den letzten Jahren leider verändert. Die Entscheidung die Kostenübernahme betreffend sind für Patienten oft nur schwer nachvollziehbar. Versicherungen sehen eine Kostenübernahme als potenziellen Vermögensschaden. Wenn man dies so betrachtet, liegt es nahe, dass teils versucht wird, Leistungen, selbst wenn diese Ihnen zustehen, nicht vollständig zu bezahlen. Diese Praxis wird auch immer wieder medial diskutiert.

Wir möchten Ihnen in solchen Fällen gerne zu Seite stehen, weshalb Sie uns jederzeit kontaktieren können, wenn Sie einen ernüchternden Brief zur Rechnungsübernahme erhalten sollten. Gerne unterstützen wir Sie in solchen Fällen in der Kommunikation mit Ihrer Versicherung. In vielen Fällen genügt ein klares Statement, um den Fall beizulegen.

Gesetzlich Versicherte

In vielen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche, jedoch ist ein Eigenanteil von circa 700 Euro zu berücksichtigen.

In der Regel wird dieser zum Behandlungsende von der Versicherung zurückerstattet.

Weitere Kosten für gesetzlich Versicherte

Leider sichern die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Kosten lediglich eine absolute Minimalversorgung ab. Modernste und innovative Materialien oder Behandlungskonzepte von höchster Qualität sind im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht enthalten. Eine Behandlung ohne zusätzliche Kosten ist selbstverständlich bei uns auch möglich. Unser erklärtes Ziel ist jedoch, jeden Patienten gleich gut zu behandeln, unabhängig davon, ob es sich um Kassen- oder Privatpatienten handelt.

Dadurch gewährleisten wir eine gleichbleibende Qualität mit möglichst kurzen Behandlungszeiten und komfortablen Behandlungsgeräten. Es gibt jedoch viele Behandlungsmethoden und Materialien, die von den gesetzlichen Versicherungen nicht abgedeckt sind, was zu privaten Zuzahlungen führt.